Der Weg zum Umweltzertifikat

1. Reif für den Gutachter?

Bevor der Gutachter kommt, sollte ihr Umweltmanagementsystem bereits voll in Funktion sein. > Begutachtungsreif?

2. Gutachterauswahl und Angebot

Dazu müssen Sie Ihren Branchencode gemäß dem Wirtschaftsstatistiksystem ÖNACE kennen. Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausführen (z.B. Produktion, Handel, Service) und mehr als 10% ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit erzielen, gilt sie als eigene Branche. Auskünfte zur ÖNACE-Zuordnung erteilt die Statistik Austria: (01) 711 28-0.

Der oder die Gutachter, den Sie zur Angebotslegung einladen, müssen für alle Branche(n) zugelassen sein, die am Standort bzw. in der zu begutachteten Einheit ausgeübt werden.
> ETA Branchenzulassung.

Seriöse Gutachter wie die ETA orientieren sich bei Ihrem Angebot an der Richtlinie des Umweltministeriums für den > Mindest-Begutachtungsaufwand.

Beachten Sie bei der Gutacherwahl auch, wie die Begutachtung ablaufen wird. Am besten, Sie erkundigen sich bei anderen Firmen
> ETA Referenzen
.

3. Dokumentenprüfung

Spätestens zwei Wochen vor dem Audit am Standort schicken Sie uns Ihre > UMS Dokumente, um uns eine gute Vorbereitung für ein effizientes und effektives Audit vor Ort zu ermöglichen.

4. Audit vor Ort

Je nach Größe und Komplexität des Standortes besucht Sie unser Auditorenteam für einen oder mehrere Tage, um vor Ort die Umsetzung des Umweltmanagementsystems zu überprüfen.

Das Audit läuft dabei etwa so ab:

  • Eröffnungsrunde
  • Betriebsbesichtigung
  • Befragungen der Mitarbeiter
  • Überprüfung der Dokumentation auf Umsetzung im Betrieb
  • Schlussrunde: Diskussion der Prüfergebnisse

Die Auditergebnisse werden von uns in einem Prüfbericht festgehalten, der ausschließlich für Ihre interne Verwendung bestimmt ist.

5. Korrekturmaßnahmen

Gravierende Abweichungen von den Normanforderungen müssen beseitigt werden, bevor eine Zertifizierung/Validierung erfolgen kann. Für die anderen Feststellungen werden entsprechende Korrekturmaßnahmen samt einem Erledigungstermin festgelegt.

6. Validierung & Zertifizierung

Sind alle gravierenden Abweichungen beseitigt, erfolgt die Validierung der Umwelterklärung nach EMAS bzw. die Zertifizierung nach ISO 14001.

Mit der nachfolgenden Verleihung des ISO 14001 Zertifikats ist das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen.

7. Einreichen bei der zuständigen Stelle

Bei EMAS wird die vom Gutachter durch Unterschrift validierte Umwelterklärung samt > Formblatt bei der zuständigen Stelle eingereicht. Das ist für Österreich die Umweltbundesamt GmbH. (UBA), 1090 Wien, Spittelauer Lände 5, Tel.: 01-31304-0,
www.umweltbundesamt.at

Das UBA überprüft bei Bund, Land und Bezirk, ob gegen das antragstellende Unternehmen irgendwelche umweltrechtlichen Strafverfahren anhängig waren oder sind und begutachtet nochmals die Umwelterklärung. Anschließend teilt das UBA mit, ob alles o.k. ist oder ob noch Korrekturen gewünscht werden.

8. Eintragung ins Standortregister

Nach Durchführung der Korrekturen erfolgt die Eintragung sowohl ins > österreichische Standorteregister als auch ins europäische. Jedes Unternehmen bekommt eine fixe Eintragungsnummer.

Danach können Sie Ihre EMAS-Eintragung bzw. Ihr ISO 14001 Zertifikat für p.r. und Werbung einsetzen.

9. Überwachungs- und Erneuerungsaudit

Sowohl EMAS-Eintragung als auch ISO 14001 Zertifikat sind in der Regel drei Jahre gültig, danach erfolgt ein Erneuerungsaudit.

Bei EMAS kann jedoch der Gutachter auch einen kürzeren Zeitraum bis zur nächsten Wiederbegutachtung festlegen, etwa aufgrund der bedeutenden Umweltauswirkungen. Jährlich sind vereinfachte Umwelterklärungen vorzulegen, der Daten der Umweltgutachter überprüft. Bei ISO 14001 gibt es jährliche Überwachungsaudits.

 

Download

Check "Begutachtungsreif?"

ETA Branchenzulassungen

ETA Referenzen Begutachtung

Richtlinie Mindestzeitaufwand
für Begutachtung

Benötigte Dokumente

Links

Umweltbundesamt: Standortverzeichnis, Gutachterverzeichnis, Einreichformular

EMAS website

Statistik Austria - ÖNACE

 

 

© ETA Umweltmanagement - Last Update: 02.11.2007